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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die "gestohlenen" Caches


Gert
27.10.2005, 16:32
Irgendwie hat es mich schon immer ein wenig gestört, aber die Geschichte um (wieder mal) denjenigen welchen Cache hat mir gezeigt, dass es andere ja sogar noch mehr stört (wohl weil hier Namen genannt wurden), daher ein eigener Thread.

Wenn ein Cache mal verschwindet, wird sehr oft gleich das Wort "gestohlen" verwendet, was m.E. total fehl am Platz ist. Ich meine jetzt nicht Vorwürfe an mehr oder weniger konkrete Personen, sondern jene gegen "unbekannt".

Klassisches Zitat "The cache has been stolen", dabei ist das einzig greifbare Fakt, jenes, dass der Cache nicht mehr da ist.

Ein Beispiel von wahrlich vielen. (http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=ffcbf81e-4c5e-461d-97a5-05c35ee44849)

Ich denke, dass 99% der verschwundenen Caches aus anderen Gründen wegkommen. Zum "Stehlen" gehört für mich zumindest böse Absicht (z.b. Cacheowner ärgern, das Ziel der "Bereicherung" fällt wohl aus, sonst fällt mir keiner ein)

Nicht als Stehlen betrachte ich:
.) Kinder die da eine vermeintlich interessante Dose finden und verschleppen.
.) Grundbesitzer/Forstarbeiter, die den Cache entfernen. ("Was soll das Zeug auf meinem Grund?")
.) Wanderer/Zufallsfinder, welche den Cache als Müll ansehen und entsorgen (selbst, wenn sie die Cachenote gelesen haben, müssen sie der Idee ja nicht aufgeschlossen gegenüberstehen und "das Klump" immer noch als Müll betrachten)
.) dann gibt's ja auch noch die Tiere die Caches ja auch immer wieder verschleppen (angeblich zumindest)

Da vermutlich bei fast allen verschwundenen Caches nicht klar ist, wie der Cache wirklich weggekommen ist, finde ich dass der implizite Vorwurf des Diebstahls keineswegs angebracht ist, sondern eher den Eindruck erweckt, dass der Ownerzu einer "Die Welt ist schlecht"-Einstellung neigt.

Wolen wir die Welt nicht ein wenig positiver sehen und das Cachen "entkriminalisieren"? ;)

was meint ihr dazu?
Gert

cezanne
27.10.2005, 16:38
Klassisches Zitat "The cache has been stolen", dabei ist das einzig greifbare Fakt, jenes, dass der Cache nicht mehr da ist.

Ein Beispiel von wahrlich vielen. (http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=ffcbf81e-4c5e-461d-97a5-05c35ee44849)


Wenn Du schon mein Beispiel nimmst: Ich meinte damit kein Delikt im strafrechtlichen Sinn, das macht sowieso keinen Sinn bei einem Cache, weil der gar nicht mehr mein Besitztum ist, wenn man ihn im Wald oder sonstwo abstellt. Ich dachte konkret am ehesten an ein Tier in diesem genannten Fall .....

Ich werde dafuer weiterhin, wenn mir spontan danach ist, das Wort "stolen" verwenden. Wenn eine Kraehe ein Ei mitnimmt, das jemand am Balkon stehen hat, dann sage ich auch sie hat das Ei gestohlen, wohlwissend dass das etwas anderes ist als das strafrechtliche Delikt Diebstahl ....

Ich bin zwar oft pessimistisch eingestellt, aber im Fall von solchen Formulierungen steckt bei mir kein Gedanke der Boeswilligkeit dahinter, sondern eine unterschiedliche Verwendung des Wortes "stolen" als die Deinige.



Cezanne

PlanetEarth
27.10.2005, 16:55
Ich stehe da ambivalent gegenüber. Zum einen weiß ich, dass ich einen Cache, den ich verstecke quasi "aufgebe". Wenn er dann aber weg ist, tut es mir leid darum. Nicht wegen der Dinge oder der Box, sondern wegen der Arbeit, die investiert wurde... Das Wort stehlen verwende ich aber nicht...

PlanetEarth

cezanne
27.10.2005, 17:55
Nicht wegen der Dinge oder der Box, sondern wegen der Arbeit, die investiert wurde...


Bei einem Micro in meiner Naehe finde ich nicht einmal das so schlimm.

Aber ehrlich gesagt klingt fuer mich "The box is gone" oder erst recht "has disappeared" noch deutlich bloeder als "has been stolen", und da ich diese Dinge auf englisch denke, habe ich da nicht so viel Wahlfreiheit etwas zu waehlen was mir gefaellt und was jeglichen Aspekt der Sache trifft ohne einen eigenen Essay daraus zu machen.

Es gibt sicherlich Caches, die z.B. durch das Wasser verschwinden oder die in ein Loch purzeln oder begraben werden - da wuerde ich auch nicht schreiben "has been stolen", aber wenn ich mir sicher bin, dass der Cache von einem Lebenwesen davongetragen wurde, dann finde ich nichts bei der Formulierung "has been stolen" solange ich nicht schreibe, dass es ein Cacher oder ein Jaeger oder wer auch immer in boeswiliger Absicht war.
"Has been removed" waere auch moeglich, aber klingt bei einem Tier fuer mich sogar mehr nach Absicht als "has stolen".
Ich wuerde niemals sagen, dass der Hund, die Knackwurst, die er sich holt, wenn der Besitzer unaufmerksam ist, vom Tisch entfernt hat ....


Cezanne

BS/2
27.10.2005, 19:08
Ich meinte damit kein Delikt im strafrechtlichen Sinn, das macht sowieso keinen Sinn bei einem Cache, weil der gar nicht mehr mein Besitztum ist, wenn man ihn im Wald oder sonstwo abstellt.

So einfach ist das auch wieder nicht:
§ 381. Bey freystehenden Sachen besteht der Titel in der angebornen Freyheit, sie in Besitz zu nehmen. Die Erwerbsart ist die Zueignung, wodurch man sich einer freystehenden Sache bemächtigt, in der Absicht, sie als die seinige zu behandeln.

§ 382. Freystehende Sachen können von allen Mitgliedern des Staates durch die Zueignung erworben werden, in so fern dieses Befugnis nicht durch politische Gesetze eigeschränkt ist, oder einigen Mitgliedern das Vorrecht der Zueignung zusteht.

...

§ 386. Bewegliche Sachen, welche der Eigenthümer nicht mehr als die seinigen behalten will, und daher verläßt, kann sich jedes Mitglied des Staates eigen machen. Im Zweifel ist nicht zu vermuten, dass jemand sein Eigentum aufgeben wolle; daher darf kein Finder eine gefundene Sache für verlassen ansehen und sich diese zueignen.

Sachbeschädigung: § 125. Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Diebstahl: § 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Dauernde Sachentziehung: § 135. (1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Im Ergebnis bedeutet das wohl, dass sich eine Person, die einen Cache auf fremdem Grund findet und entfernt (und damit den materiellen Schaden des Owners, auch wenn er gering ist, billigend in Kauf nimmt), grundsätzlich schon strafbar macht.

Ich teile allerdings die Ansicht, dass solches Verhalten sehr selten vorkommen dürfte.

BS/2

PlanetEarth
27.10.2005, 19:14
@ BS/2: Wie sehen da die Werteuntergrenzen aus? Eine gebrauchte Box, ein Stück Papier und 2 Ü-Ei-Figuren.

PlanetEarth

cezanne
27.10.2005, 19:23
Ich meinte damit kein Delikt im strafrechtlichen Sinn, das macht sowieso keinen Sinn bei einem Cache, weil der gar nicht mehr mein Besitztum ist, wenn man ihn im Wald oder sonstwo abstellt.

So einfach ist das auch wieder nicht:


Sagen wir so (juristische Formulierungen sind nicht mein Metier - ich kann solche Texte nicht ausstehen, wenn ich ehrlich bin), bei der Filmdose, die ich ersetzen musste, und wo ich die von Gert zitierte Wortwahl verwendete, bin ich jedenfalls davon ueberzeugt, dass kein Eigentumsdelikt vorlag, und habe dennoch meine Formulierung gewaehlt, weil sie mir spontan als am besten geeignet erschien.



Cezanne

Edorian
27.10.2005, 19:46
Ich finde der passende Ausdruck in diesen Fällen ist: "The cache has been muggled", bzw: "Der Cache wurde gemuggelt". Der Ausdruck steht zwar vermutlich (noch) nicht im Duden, und klingt beim zweiten drüberlesen auch irgendwie blöd, gibt aber den Sachverhalt genau wieder:

1. Der Cache ist weg
2. Schuld sind die bösen Muggles, keinem Cacher wird eine Beteiligung am Verschwinden der Cachebox unterstellt.
3. Über den genauen Tathergang (neugierige Kinder, Sabotage, "übertriebener" Umweltschutz, hungrige vierbeinige Muggles, ...) wird gar nicht erst gemutmaßt.
4. Der Begriff mugglen kann auch nicht als Vergehen/Verbrechen im straf- oder sonstwierechtlichen Sinn verstanden werden.
5. Die Cacher fühlen sich durch diese Ausdrucksweise nicht angegriffen und die Muggles/Nichtcacher kriegen nichts davon mit. :wink:

Edorian

cezanne
27.10.2005, 19:52
Ich finde der passende Ausdruck in diesen Fällen ist: "The cache has been muggled", bzw: "Der Cache wurde gemuggelt".


Faellt fuer mich aus nicht nur wegen grammatikalischer Inkorrektheit. Ich verwende das Wort Muggle nicht, weil ich es nicht mag im Geocaching-Zusammenhang.


Cezanne

gumbo67
27.10.2005, 20:09
Könnte es sein, daß alle verschwundenen Cache in Wirklichkeit nur auf dem Fundamt gelandet sind? :shock:
Hat jemand schon mal seinen verlorenen Cache dort gesucht? Vielleicht ist das die Lösung aller Verschwindibus-Cache?! :D

Naja - nicht alle. Die unzähligen "Friedhof der Namenlosen"-Filmdosen von PlanetEarth bilden ja inzwischen schon einen gewaltigen Teppich auf dem Schwarzen Meer (jetzt wissen wir, warum das Meer so heißt :lol: )

Waldläufer
27.10.2005, 21:04
Ich finde der passende Ausdruck in diesen Fällen ist: "The cache has been muggled", bzw: "Der Cache wurde gemuggelt".

Dem schließe ich mich an. Ich finde die Vorschläge von edorian schön und passend. Wir als Geocacher leben ja irgendwie in einer eigenen Welt, in der die Masse der Menschen (noch) keinen Einlick hat. Außerdem spiegelt der Begriff "muggled" bzw. "gemuggeld" die spielerische, fantasievolle und kreative Komponete von geocaching wieder.
Desweiteren ist der Begriff Muggle im Geocaching etabliert. Ich denke in bei dem Begriff jedenfalls immer an "normale" Menschen im Zusammenhang mit Geocaching und nicht an "Harry Potter" (das Wort "Muggle" stammt doch daher, oder? - ich kenne mich da nicht so aus).

Das der Begriff grammatikalisch inkorrekt ist, macht mir nix:
Ich erfinde auch gerne neue Wörter wie "gefirstfindet"... :wink:

cezanne
27.10.2005, 21:10
Desweiteren ist der Begriff Muggle im Geocaching etabliert.


ABer nicht weltumspanndend.


Ich denke in bei dem Begriff jedenfalls immer an "normale" Menschen im Zusammenhang mit Geocaching und nicht an "Harry Potter" (das Wort "Muggle" stammt doch daher, oder? - ich kenne mich da nicht so aus).


Ja, das Wort duerfte dort seinen Ursprung haben, aber Du zeigst gleich ein weiteres Problem auf. Ich denke dabei auch an Menschen und nicht z.B. an eine Maus, ein Wildschwein, einen Hund etc.
Gerade in dem Fall, den Gert zitierte, habe ich aber keinen Menschen im Verdacht - weder Cacher noch nicht Nicht-Cacher.

Cezanne

Termite2712
27.10.2005, 22:23
Naja - nicht alle. Die unzähligen "Friedhof der Namenlosen"-Filmdosen von PlanetEarth bilden ja inzwischen schon einen gewaltigen Teppich auf dem Schwarzen Meer (jetzt wissen wir, warum das Meer so heißt :lol: )

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Mogel
27.10.2005, 22:36
Am neutralsten und treffendsten finde ich trotzdem "The cache has gone".
Ein Schuss Selbstironie, ein Schuss Wahrheit, prägnante Kürze, fehlende Sachlichkeit, einfach perfekt.

Da viele Caches von Tieren verzehrt oder verzerrt werden, kann man wohl nicht von Muggles sprechen.

Gert
28.10.2005, 08:37
Hey,
§ 381. Bey freystehenden Sachen besteht der Titel in der angebornen Freyheit
Ist diese Schreybweyse tatsächlich authentisch? Klingt ja, als ob unser noch Kayser personlich dieses Gesetz formuliert hätte. ;)

Gert

PlanetEarth
28.10.2005, 10:51
Hey,
§ 381. Bey freystehenden Sachen besteht der Titel in der angebornen Freyheit
Ist diese Schreybweyse tatsächlich authentisch? Klingt ja, als ob unser noch Kayser personlich dieses Gesetz formuliert hätte. ;)
Der kam erst viel später dazu. Ich vermute Maria Theresia als Urheberin...

PlanetEarth

Myotis
29.10.2005, 01:21
...Ich meinte damit kein Delikt im strafrechtlichen Sinn, das macht sowieso keinen Sinn...
Wie man woanders nachlesen kann :wink: sehe ich es wie Gert. "Diebstahl" ist etwas anderes als "Verschwinden". Ersteres ist für mich sehr wohl ein strafrechliches Delikt und wenn jemand behauptet, der Cache wurde gestohlen, gehe ich davon aus, dass derjenige einen konkreten Verdacht hat.

Natürlich kann man jetzt Tiere ins Treffen führen, aber ein Hund, der was gestohlen hat, schaut eigenartigerweise manchmal genauso (un)schuldig drein und versteckt sich wie ein Mensch ;) Abgesehen davon ändert sich für mich der Sinn des Satzes "der Cache wurde gestohlen" drastisch, wenn jemand schreibt "der Cache wurde durch ein Tier gestohlen". Im ersten Fall gehe ich davon aus, dass der Schreiber Menschen meint.

Ich unterstütze daher den Antrag auf "Entkriminalisierung".
lg Dunja

cezanne
29.10.2005, 11:16
...Ich meinte damit kein Delikt im strafrechtlichen Sinn, das macht sowieso keinen Sinn...
Wie man woanders nachlesen kann :wink: sehe ich es wie Gert. "Diebstahl" ist etwas anderes als "Verschwinden".


Dort war aber explizit von Menschen, sogar von Cachern die Rede und es ging ganz klar hervor, dass es dort um den Vorwurf der Entfernung ging, im Bewusstsein was entfernt wird und um einen boeswilligen Akt.

Im uebrigen hat mir bisher noch niemand eine ueberzeugende, grammatikalisch korrekte, gut klingende und nicht ironische Alternative auf englisch geboten (die nicht zu einem Aufsatz degeneriert), und mir faellt selbst auch keine ein. Die Argumente, die andere fuer bestimmte Varianten bringen, bringen es gerade mit sich, dass ich diese Varianten eben nicht verwenden moechte.

In einem Fall wie jenem der Filmdose beim Nachtcache wuerde ich jederzeit ohne schlechtes Gewissen wieder die genau selbe Formulierung waehlen (und ohne dabei auch nur irgendeine Anschuldigung im Sinn zu haben - es kommt doch sehr wohl auf den Kontext an). Aber wenn es der Cacherschaft lieber ist, solche Logs nicht lesen zu muessen, dann bitte ich um Mitteilung - ich kann die Caches auch rein auf Datenbanken anbieten, die die meisten ohnedies nicht anschauen.

Ich muss auch mit dem aus meiner Sicht entsetzlichen Wort "Muggle" und den noch entsetzlicheren Ableitungen daraus leben.


"Fuchs Du hast die Gans gestohlen" ...., die "diebische Elster" (wirklich der Vogel) etc - und viele andere Beispiele zeigen, dass das Wort nicht nur im strafrechtlichen Sinne verwendet wird.



Ersteres ist für mich sehr wohl ein strafrechliches Delikt und wenn jemand behauptet, der Cache wurde gestohlen, gehe ich davon aus, dass derjenige einen konkreten Verdacht hat.


Dann muessen Du und wen es sonst noch stoert (so oft kommt es bei mir eh nicht vor) und ich damit leben. Die Konkretheit des Verdachtes hat uebrigens nichts damit zu tun, ob Mensch oder Tier.


Cezanne

PlanetEarth
29.10.2005, 12:26
Ob nun ein x-beliebiger Cache vom Wasser fortgespült, von Müllmännern und -frauen entsorgt wurde, von Erwachsenen oder Kindern beim Spielen entdeckt und mitgenommen oder von unliebsamen ZeitgenossInnen einfach entfernt oder gar "gestohlen" (ich tue mir dem Begriff gestohlen schwer, weil der Wert einer gebrauchten Jausendose und 2 Ü-Eiern diesen Begriff nicht rechtfertigt) wurde ist unbekannt . Es war schließlich niemand von uns dabei und hat den Vorgang beobachtet.

Daher ist jede Aussage, die über den tatsächlich festzustellenden Sachverhalt (der Cache ist weg, der Cache ist nicht mehr da, der Cache ist verschwunden etc.) hinausgeht reine Spekulation und gibt eigentlich nur die Befindlichkeit des Owner wieder.

Meine 0,02 Euro, PlanetEarth

cezanne
29.10.2005, 15:03
Daher ist jede Aussage, die über den tatsächlich festzustellenden Sachverhalt (der Cache ist weg, der Cache ist nicht mehr da, der Cache ist verschwunden etc.) hinausgeht reine Spekulation


Wenn man das gestohlen im strafrechtlichen und sehr woertlichen Sinn auffasst, dann ja. Aber wie gesagt kann ich mich auch mit "the cache has disappeared" (klingt wie ein uebernatuerliches Ereignis), "the cache is gone" etc nicht anfreunden.


Wenn ich nun die starke Vermutung habe, dass der Cache von einem Lebenwesen von Ort A an einen anderen Ort befoerdert wurde, und nicht z.B. vom Wasser oder Wind, dann brauche ich dafuer eine Formulierung.
Fuer mich bedeutet "the cache has most probably been removed by someone (human being or animal) from its hiding place and been brought to another place" auch nichts anderes als die von mir gewaehlte Formulierung im Log, ist mir aber wirklich zu langwierig fuer einen Wartungslog eines Caches. Da vergeht mir die Lust am Warten - aber vielleicht sollte ich am besten ohnedies meine Caches einstampfen.

Und gemuggelt bedeutet sinngemaess auch nichts anderes, ist aber sprachlich inkorrekt und ausserdem von oben herab. Es kann mir wirklich keiner vorwerfen, dass der Wartungslog, den Gert zitiert hat, so formuliert war, dass sich ein Cacher beschuldigt fuehlen konnte - es war ja nicht einmal von einem Mensch oder Boewilligkeit die Rede. (Die Leute, die Logs in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Weise untersuchen, wuerden gar nicht mehr zu Ende kommen ....)

Und natuerlich drueckt ein Log auch oft die Befindlichkeit des Verfassers aus - gluecklicherweise aus meiner Sicht - ansonsten koennten wir gleich einen Multiple Choice Typ Log mit fixen Antworttypen einfuehren. Da wuerde ich dann aber das Cachen sein lassen.



Cezanne

BS/2
29.10.2005, 17:16
Hey,
§ 381. Bey freystehenden Sachen besteht der Titel in der angebornen Freyheit
Ist diese Schreybweyse tatsächlich authentisch? Klingt ja, als ob unser noch Kayser personlich dieses Gesetz formuliert hätte. ;)
Der kam erst viel später dazu. Ich vermute Maria Theresia als Urheberin...

PlanetEarth

Das ABGB ist 1811 veröffentlicht worden und steht seit 1.1.1812 in Kraft. Die Vorarbeiten dazu (incl. Vorwegveröffentlichung von Teilen als "westgalizisches bürgerliches Gesetzbuch") sind tatsächlich von Maria Theresia und dem genialen Joseph II. initiert worden.
1811 war aber - wenn ich mich recht erinnere - schon Franz I. (vormals Franz II.) der zuständige Kaiser.

@ Gert:
Das ist der Oirigaltext, der fürs Internet nicht adaptiert wurde; du findest diese und andere nette Dinge unter:
http://www.ris.bka.gv.at


Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Patent vom 1ten Junius 1811.

Aus der Betrachtung, daß die bürgerlichen Gesetze, um den Bürgern
volle Beruhigung über den gesicherten Genuß ihrer Privat-Rechte zu
verschaffen, nicht nur nach den allgemeinen Grundsätzen der
Gerechtigkeit; sondern auch nach den besonderen Verhältnissen der
Einwohner bestimmt, in einer ihnen verständlichen Sprache bekannt
gemacht, und durch eine ordentliche Sammlung in stätem Andenken
erhalten werden sollen, haben Wir seit dem Antritte Unserer
Regierung unausgesetzt Sorge getragen, daß die schon von Unseren
Vorfahren beschlossene und unternommene Abfassung eines
vollständigen, einheimischen bürgerlichen Gesetzbuches ihrer
Vollendung zugeführt werde.
Der während Unserer Regierung von Unserer Hofcommission in
Gesetzsachen zu Stande gebrachte Entwurf ward, so wie ehedem der
Entwurf des Gesetzbuches über Verbrechen und schwere
Polizey-Uebertretungen, den in den verschiedenen Provinzen eigens
aufgestellten Commissionen zur Beurtheilung mitgetheilt, in Galizien
aber inzwischen schon in Anwendung gesetzt.
Nachdem auf solche Art die Meinungen der Sachverständigen, und die
aus der Anwendung eingehohlten Erfahrungen zur Berichtigung dieses
so wichtigen Zweiges der Gesetzgebung benützt worden sind; haben Wir
nun beschlossen, dieses allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für Unsere
gesammten Deutschen Erbländer kund zu machen, und zu verordnen, daß
dasselbe mit dem ersten Januar 1812 zur Anwendung kommen solle.
Dadurch wird das bis jetzt angenommene gemeine Recht, der am
1. November 1786 kund gemachte erste Theil des bürgerlichen
Gesetzbuches, das für Galizien gegebene bürgerliche Gesetzbuch,
sammt allen auf die Gegenstände dieses allgemeinen bürgerlichen
Rechtes sich beziehenden Gesetzen und Gewohnheiten, außer
Wirksamkeit gesetzt.
Wie Wir aber in dem Gesetzbuche selbst zur allgemeinen Vorschrift
aufgestellt haben, daß die Gesetze nicht zurück wirken sollen; so
soll auch dieses Gesetzbuch auf Handlungen, die dem Tage, an welchem
es verbindliche Kraft erhält, vorhergegangen, und auf die nach den
früheren Gesetzen bereits erworbenen Rechte keinen Einfluß haben;
diese Handlungen mögen in zweyseitig verbindlichen Rechtsgeschäften,
oder in solchen Willenserklärungen bestehen, die von dem Erklärenden
noch eigenmächtig abgeändert, und nach den in dem gegenwärtigen
Gesetzbuche enthaltenen Vorschriften eingerichtet werden könnten.
Daher ist auch eine schon vor der Wirksamkeit dieses Gesetzbuches
angefangene Ersitzung oder Verjährung nach den ältern Gesetzen zu
beurtheilen. Wollte sich jemand auf eine Ersitzung oder Verjährung
berufen, die in dem neuern Gesetze auf eine kürzere Zeit als in den
frühern Gesetzen bestimmt ist; so kann er auch diese kürzere Frist
erst von dem Zeitpuncte, an welchem das gegenwärtige Gesetz
verbindliche Kraft erhält, zu berechnen anfangen.
Die Vorschriften dieses Gesetzbuches sind zwar allgemein
verbindlich; doch bestehen für den Militär-Stand und für die zum
Militär-Körper gehörigen Personen besondere, auf das Privat-Recht
sich beziehende Vorschriften, welche bey den von, oder mit ihnen
vorzunehmenden Rechtsgeschäften, obschon in dem Gesetzbuche nicht
ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, zu beobachten sind.
Handels- und Wechselgeschäfte werden nach den besonderen Handels-
und Wechselgesetzen, in so fern sie von den Vorschriften dieses
Gesetzbuches abweichen, beurtheilt.
Auch bleiben die über politische, Cameral- oder Finanz-Gegenstände
kund gemachten, die Privat-Rechte beschränkenden, oder näher
bestimmenden Verordnungen, obschon in diesem Gesetzbuche sich darauf
nicht ausdrücklich bezogen wurde, in ihrer Kraft.
Ins besondere sind die auf Geldzahlungen sich beziehenden Rechte
und Verbindlichkeiten nach dem, über das zum Umlauf und zur gemeinen
Landes- (Wiener) Währung bestimmte Geld, bereits erlassenen Patente
vom 20. Hornung 1811, oder nach den noch zu erlassenden besonderen
Gesetzen, und nur bey deren Ermanglung, nach den allgemeinen
Vorschriften des Gesetzbuches zu beurtheilen.
Wir erklären zugleich den gegenwärtigen Deutschen Text des
Gesetzbuches als den Urtext, wonach die veranstalteten
Uebersetzungen in die verschiedenen Landessprachen Unserer Provinzen
zu beurtheilen sind.

cezanne
29.10.2005, 21:21
Wolen wir die Welt nicht ein wenig positiver sehen und das Cachen "entkriminalisieren"? ;)


Falls Du Dich oder sonst wen in der Tat durch meinen Wartungs-Log aus dem Jahr 2003 kriminalisiert gefuehlt hast, sei Dir mitgeteilt, dass ich jetzt in der englischen Version eine Erklaerung eingefuegt habe - in der deutschen Fassung kam das Wort gestohlen ohnedies nicht vor (schon allein daraus finde ich es den Vorwurf einer negativen Weltsicht in der Hinsicht stark uebertrieben, selbst wenn Du ernsthaft gedacht haben solltest, dass ich das Wort "stolen" in der Weise einer boeswilligen Tat mit Vorsatz verwende).


Cezanne


PS: Auf Deine Logs der Zukunft bin ich neugierig.

PlanetEarth
29.10.2005, 21:25
@cezanne: Ich vermute einmal, dass du gar nicht direkt angesprochen worden bist sondern nur als Beispiel herhalten musstest. Ich glaube Gert ging es um allgemeinere Aussagen dazu...

PlanetEarth

Mogel
29.10.2005, 21:25
Ein bissel mehr Humor verlängert das Leben übrigens drastisch.

cezanne
29.10.2005, 21:52
@cezanne: Ich vermute einmal, dass du gar nicht direkt angesprochen worden bist sondern nur als Beispiel herhalten musstest. Ich glaube Gert ging es um allgemeinere Aussagen dazu...


Das ist mir schon klar, aber mir hat es weder gefallen, dass er dieses Beispiel genommen hat, um auf eine negative Weltsicht zu schliessen noch die Unterstellung, dass jemand, der das Wort "stolen" in einem Log verwendet, dabei an ein Eigentumsdelikt denkt bzw. anderen ein solches vorwirft.

Noch viel weniger hat mir die Sache im Zusammenhang damit gefallen, dass ein Bezug zu einem anderen Thread hergestellt wurde, wo wirklich in einem Log boeswillige Absichten in den Raum gestellt wurden.

Ausserdem frage ich mich wie sehr fuer eine offenbar allgemeine Aussage in einer doch simplen Situation ueberhaupt ein konkretes Beispiel erforderlich ist.

Ferner bin ich der Ansicht, dass wenn jemand sich "Entkriminalisierung" in Logs wuenscht (welch hochtrabendes Wort fuer eine ziemlich harmlose Situation, zumindest in einem Fall wie dem meinen), dass derjenige dann auch einen sehr hohen moralischen Standard an eigene Logs anzulegen hat (und beleidigende Wortwahl hat dort dann z.B. nichts zu suchen).



Cezanne

Gert
30.10.2005, 10:49
@cezanne: Ich vermute einmal, dass du gar nicht direkt angesprochen worden bist sondern nur als Beispiel herhalten musstest. Ich glaube Gert ging es um allgemeinere Aussagen dazu...

Natürlich nicht konkret angesprochen, aber tatsächlich fällt es mir bei Cezanne immer wieder auf, was natürlich auch daran liegt, dass wir uns das "Caching-revier" teilen und ich daher mehr Logs von ihr lese als z.B. von "den Wienern" (wo übrigens auch caches "gestohlen" werden). Daher wusste ich dass ich mit Google hier am schnellsten ein Beispiel "hervorzaubern" kann.

[...]noch die Unterstellung, dass jemand, der das Wort "stolen" in einem Log verwendet, dabei an ein Eigentumsdelikt denkt[...]
Schamlose Unterstellung indeed. Was wird man sonst erwarten, an was er denkt?

Vor allem, da du ja scheinbar darauf Wert legst, dass die verwendeten Begriffe "weltumspannend" (s.o.) verstanden werden (Was denkt sich z.B. der Noch-nicht-Cacher, der gerade von GCing gehört hat, kurz auf der Webseite stöbert und, wenn er Pech hat, gleich von Diebstahl liest?)

Aber wie gesagt kann ich mich auch mit "the cache has disappeared" (klingt wie ein uebernatuerliches Ereignis),
Interessanterweise ist der Cache in der deutschen Fassung des Logs aller Übernatürlichkeit zum Trotz einfach nur "verschwunden" ;)

Ferner bin ich der Ansicht, dass wenn jemand sich "Entkriminalisierung" in Logs wuenscht (welch hochtrabendes Wort fuer eine ziemlich harmlose Situation, zumindest in einem Fall wie dem meinen),
Ein Cache, der einfach nur "weg" ist, ist eine genauso harmlose Situation, da muss ja nicht gleich ein äußerst negativ besetztes Wort verwendet werden.
Ich find's jedenfalls einfach lächerlich, hier von "Stehlen" zu sprechen.

Ich bin weiterhin für die "Entkriminalisierung" ;) (ebenso weiterhin mit Anführungszeichen und Zwinker-Smiley) und eine etwas positivere Sicht der Dinge (Am Begriff des Stehlens etwas harmloses zu finden fällt mir aber nach wie vor schwer)

Ich geh jetzt wohl besser einen Cache steh..., äh, suchen
Gert

cezanne
30.10.2005, 15:10
"][...]noch die Unterstellung, dass jemand, der das Wort "stolen" in einem Log verwendet, dabei an ein Eigentumsdelikt denkt[...]
Schamlose Unterstellung indeed. Was wird man sonst erwarten, an was er denkt?


Ich dachte jedenfalls an keines. Wäre bei einer wertlosen Filmdose im Wald ohnedies extrem absurd.


Aber wie gesagt kann ich mich auch mit "the cache has disappeared" (klingt wie ein uebernatuerliches Ereignis),
Interessanterweise ist der Cache in der deutschen Fassung des Logs aller Übernatürlichkeit zum Trotz einfach nur "verschwunden" ;)


Verschwunden und disappeared ist fuer mich nicht 1:1.


Ferner bin ich der Ansicht, dass wenn jemand sich "Entkriminalisierung" in Logs wuenscht (welch hochtrabendes Wort fuer eine ziemlich harmlose Situation, zumindest in einem Fall wie dem meinen),
Ein Cache, der einfach nur "weg" ist, ist eine genauso harmlose Situation, da muss ja nicht gleich ein äußerst negativ besetztes Wort verwendet werden.


Und bringst es dennoch nicht zusammen eine schoenklingende Alternative anzubieten, nicht mal auf deutsch ("weg" sein ist schon gar nicht das Wahre.)


Ich bin weiterhin für die "Entkriminalisierung" ;) (ebenso weiterhin mit Anführungszeichen und Zwinker-Smiley)


Beleidigungen von konkreten Menschengruppen gehoeren auch nicht in Logs (und da fallen immer wieder welche, wo es nicht um ein Interpretationsproblem geht). Aber die sind erlaubt und offenbar lustig.

Aber ich merke schon, es hat keinen Sinn darueber zu diskutieren, das ist fast so nervig wie mit Jeremy Irish zu diskutieren, der nicht mal bereit ist zu lesen .... (ja hier OT, ich weiss).


und eine etwas positivere Sicht der Dinge


Die Sicht bleibt doch gleich, ob ich schreibe "vermutlich hat ein Eichhoernchen die Filmdose verschleppt" oder "vermutlich hat ein Eichhoernchen die Filmdose gestohlen".


Cezanne

Mogel
30.10.2005, 15:16
Verschwunden und disappeared ist nicht das selbe,
verschleppt und gestohlen aber schon?

Najo... bei Eichkätzchen würde ich gestiebitzt schreiben.

cezanne
30.10.2005, 15:49
Verschwunden und disappeared ist nicht das selbe,


Ich meinte es ist nicht 1:1 dasselbe vom Klang her ....


verschleppt und gestohlen aber schon?


Als Wort ist das natuerlich nicht dasselbe ....
Aber die Sache an sich im Kontext mit dem Eichkaetzchen (als Beispiel) ist dieselbe. Es ging ja nicht darum, ob die Formulierung ideal gewaehlt ist, sondern um den Vorwurf der negativen Sicht der Dinge.



Najo... bei Eichkätzchen würde ich gestiebitzt schreiben.

Stiebizen ist mir wenig serioes von der Sprachebene her - ausserdem geht es mir ja um die englische Formulierung. Ich muss die Diskussion hier ja nur auf deutsch fuehren.

Cezanne

Gert
30.10.2005, 16:42
Verschwunden und disappeared ist fuer mich nicht 1:1.
Nicht? (http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=686b2ad9-9b92-4508-9474-39d61a021d8a) ;)

Und bringst es dennoch nicht zusammen eine schoenklingende Alternative anzubieten, nicht mal auf deutsch ("weg" sein ist schon gar nicht das Wahre.)
Die Formulierungen in oben zitierten Log finde ich OK und die Situation trefflich beschreibend. Du nicht?

Stolen/gestolen klingt für dich also "schöner" als disappeared/verschwunden. Ehrlich?

Beleidigungen von konkreten Menschengruppen gehoeren auch nicht in Logs (und da fallen immer wieder welche, wo es nicht um ein Interpretationsproblem geht). Aber die sind erlaubt und offenbar lustig.
Nein, sind nicht lustig, aber wer hat jetzt hier behauptet, sie wären es?

Die Sicht bleibt doch gleich, ob ich schreibe "vermutlich hat ein Eichhoernchen die Filmdose verschleppt" oder "vermutlich hat ein Eichhoernchen die Filmdose gestohlen".
Aus dem klassischen Logzitat "The cache has been stolen." kann ich kein Eichhörnchen (und auch kein "vermutlich") herausinterpretieren. Das ist eine harte Aussage und da denkt man schon an einen Vorwurf an eine (nicht näher definierte) Person. Wenn ausdrücklich ein Tier (*) genannt wird, verstehen die meisten unter "stehlen" sicher etwas anderes.

Gert

(*) Der von dir zitierte Fuchs "stiehlt" die Gans ja auch nicht, sondern bringt sie um und frisst sie auf. ;)

Mogel
30.10.2005, 16:55
Verschwunden und disappeared ist fuer mich nicht 1:1.

Das eine ist mit I-Tüpferl, das andere ohne.

cezanne
30.10.2005, 17:03
Verschwunden und disappeared ist fuer mich nicht 1:1.
Nicht? (http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=686b2ad9-9b92-4508-9474-39d61a021d8a) ;)


Nein. Meine deutschen Versionen sind selten den englischen aequivalent.
Und Wartungslogs zu schreiben nervt mich ohnedies sehr.


Und bringst es dennoch nicht zusammen eine schoenklingende Alternative anzubieten, nicht mal auf deutsch ("weg" sein ist schon gar nicht das Wahre.)
Die Formulierungen in oben zitierten Log finde ich OK und die Situation trefflich beschreibend. Du nicht?


Fuer diesen Fall ja - nicht fuer den anderen. In diesem Fall denke ich naemlich nicht, dass ein Wesen den Behaelter verschleppt hat .....






Beleidigungen von konkreten Menschengruppen gehoeren auch nicht in Logs (und da fallen immer wieder welche, wo es nicht um ein Interpretationsproblem geht). Aber die sind erlaubt und offenbar lustig.
Nein, sind nicht lustig, aber wer hat jetzt hier behauptet, sie wären es?


Dann stellt sich mir die Frage wieso sie denn in Logs auftauchen muessen bzw. es immer wieder tun ohne dass sich jemand darueber zu beklagen scheint ....



Aus dem klassischen Logzitat "The cache has been stolen." kann ich kein Eichhörnchen (und auch kein "vermutlich") herausinterpretieren.


Das Eichhoernchen war ein Beispiel.


Das ist eine harte Aussage und da denkt man schon an einen Vorwurf an eine (nicht näher definierte) Person. Wenn ausdrücklich ein Tier (*) genannt wird, verstehen die meisten unter "stehlen" sicher etwas anderes.


Aha. Es ging mir naemlich nur darum, was ich dachte als ich den Log schrieb, und ich hatte keinen Vorwurf an irgendwem im Kopf und aus dem zusaetzlichen deutschen Log haette das erst recht klar sein muessen.
Mir ging es nie darum, woran Du denkst, wenn Du diesen Log liest, sondern woran ich dachte, und ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich Beschuldigungen erhoben haette, die nicht vorliegen.

(Du musstest uebrigens sicher lange suchen, denn ich habe vorhin ueberprueft, weil es mich aergerte, dass es nur einen anderen vergleichbaren Log von mir gibt - die 2 Faelle sind die einzigen, wo ich mir sicher bin, dass der Cachebehaelter verschleppt wurde, in einem Fall von einem Tier, und im zweiten sicher von einem Menschen.) In Zukunft werde ich es sehr einfach halten - wenn ein Cache verschwindet, lege ich ihn still fuer immer.


Cezanne